Berufsgewerkschaften: Gesetz zur Tarifeinheit würde Chaos heraufbeschwören
Tarifeinheit nach Mehrheitsprinzip ist nicht nur rechtswidrig, sondern schafft auch unsichere Rechtsverhältnisse. Ein Chaos an Klagen und Prozessen ist vorprogrammiert, wenn durch ein Gesetz zur faktischen Erzwingung der Tarifeinheit im Betrieb die komplexen, durch eine Vielzahl von Entscheidungen der Arbeitsgerichte geprägten Regelungen auf den Kopf gestellt würden. Die Politik ist auch deshalb gut beraten, den Forderungen der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach einer gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit nicht zu folgen. Dies war der einhellige Tenor des jüngsten Treffens von sechs Berufs- und Fachgewerkschaften in Berlin. „Es gibt keinen Regelungsbedarf im Tarifvertragsrecht. Ein Gesetz ist schlicht nicht notwendig und würde nur Rechtsunsicherheit schaffen, wo längst Rechtsklarheit herrscht“, erklärten die Vertreter des Marburger Bundes (MB), der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), des Führungskräfteverbandes Chemie (VAA) und der Vereinigung Cockpit (VC).
Das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, frei darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaft für ihn Tarifverhandlungen führt und Tarifverträge abschließt, dürfe in keiner Weise beschnitten werden. Tarifpluralität und Gewerkschaftspluralismus seien lebendiger Ausdruck der in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit für jedermann und für alle Berufe, betonten die Teilnehmer.