Tarifverträge

Funktionierende Tarifverträge sind ein wesentliches Element der Sozialpartnerschaft in Deutschland. Denn darin werden Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen festgelegt. In der chemischen Industrie besteht eine lange Tradition pluralistischer Tarifpolitik, die von einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern geprägt ist. Als anerkannte Akademikergewerkschaft hat der VAA einen Manteltarifvertrag mit seinen Chemie-Sozialpartnern abgeschlossen. Dieser gilt für Hochschulabsolventen mit naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtung.

Der Manteltarifvertrag gilt nur dann nicht für leitende Angestellte, wenn die einzelvertraglich vereinbarten Bedingungen mindestens den Bedingungen des Manteltarifvertrages in allen Teilen entsprechen. Besonderheiten sind vor allem sehr lange Kündigungsfristen und überdurchschnittlich dotierte Entschädigungsansprüche bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten zugunsten der Arbeitnehmer.

Für akademisch gebildete Berufseinsteiger mit naturwissenschaftlich-technischem Hintergrund schließt der VAA mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) einen Gehaltstarifvertrag ab. Darin wird die Höhe des Jahresgehalts im zweiten Beschäftigungsjahr geregelt.

Für das erste Jahr der Beschäftigung werden die Bezüge frei vereinbart. Für das zweite Jahr der Beschäftigung betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge für das Kalenderjahr 2024:

74.050 Euro für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss,
86.075 Euro für Angestellte mit Promotion.

Die Erhöhung folgt dem Ende Juni 2024 im allgemeinen Tarifbereich vereinbarten Chemietarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge.

Bis zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags im Frühsommer 2025 gelten die Bezüge für das Jahr 2024 weiter. Die Gehaltsanpassung für das Jahr 2025 erfolgt rückwirkend im Anschluss an den Tarifabschluss.

Sozialpartnervereinbarungen

Im Zeitalter der Globalisierung und des demografischen Wandels ändert sich das Umfeld für Führungskräfte auch in der chemischen Industrie immer schneller. Zur Anpassung an neue Entwicklungen im Arbeitsleben schließt der VAA seit 1992 Sozialpartnervereinbarungen mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC).

Außerdem hat sich das Instrument der Sozialpartnervereinbarung bei Themen bewährt, die neben VAA und BAVC auch die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) als Sozialpartner betreffen. So werden in einer dreiseitigen Vereinbarung die Grundsätze für die Abgrenzung der leitenden Angestellten in der chemischen Industrie festgelegt.

Downloads zum Thema

  • Framework Collective Agreement (English)
  • Gehaltstarifvertrag (2024)
  • Abgrenzung LA-VAA
  • Manteltarifvertrag
  • Öffnungsklausel § 5 Akademiker-Manteltarifvertrag 2024
  • Sozialpartnervereinbarung für Führungskräfte in der chemischen Industrie (2000)
  • Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht (2023)
  • Sozialpartnervereinbarung zur Altersvorsorge (2002)
  • Sozialpartnervereinbarung zur Chancengleichheit (1992)
  • Sozialpartnervereinbarung zur Demografie (2008)
  • Sozialpartnervereinbarung zur Familie (2007)
  • Sozialpartnervereinbarung zur familienbewussten Personalpolitik (2017)
  • Sozialpartnervereinbarung zur Qualifizierung (2003)