Ein Headsetsystem, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Beschäftigten mitzuhören, ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes eine technische Einrichtung, die zur Arbeitnehmerüberwachung bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung.