Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Bei Beschäftigten führen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu erheblichen Beeinträchtigungen: Begrenzt oder dauerhaft können sie ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr wie zuvor ausüben. Hierdurch entstehen Schäden bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes, betont VAA-Jurist Christof Böhmer.

Haben sich Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit Beschäftigten für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, müssen sie Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im deutschen Arbeitsrecht spielt Datenschutz eine entscheidende Rolle. Angesichts der fortschreitenden Technologisierung und der damit verbundenen Erhebung von Beschäftigtendaten wird auch das Thema KI immer relevanter. Die aktuellen Entwicklungen erläutert VAA-Jurist Christian Lange.

Wenn Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe in einen Hausbriefkasten legen, ist grundsätzlich anzunehmen, dass dies zu den postüblichen Zustellzeiten geschieht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Führt ein Unternehmen Arbeitsplatzkonzepte wie Desksharing und Clean-Desk ein, können bestimmte Teile dieser Konzepte dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.

Was passiert, wenn einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, die zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger ist, aber erst nach Ablauf der dreiwöchigen Kündigungsschutzklagefrist Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erlangt? Dazu hat der Europäische Gerichtshof ein richtungsweisendes Urteil gefällt.

2024 liegen die Fallzahlen beim VAA-Rechtsschutz so hoch wie nie zuvor zu diesem Zeitpunkt im laufenden Jahr. Was genau dürfen die Mitglieder des VAA eigentlich an konkreter Unterstützung erwarten? VAA-Jurist Dr. Torsten Glinke gibt Antworten und erläutert, wie der Juristische Service funktioniert.

Verändert ein Arbeitgeber die Regelungen einer Gesamtzusage, mit der eine Sonderzahlung in Aussicht gestellt wurde, zulasten der Beschäftigten, muss er dabei den Betriebsrat beteiligen. Das hat Bundesarbeitsgericht entschieden.

Unter bestimmten Bedingungen sind von Beschäftigten gegenüber Kunden eines Unternehmens angebotene geringfügige und unentgeltliche Gefälligkeitsleistungen in deren Marktbereich nicht als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.

Zum Arbeitsleben gehört das Zeugnis nach wie vor als fester Bestandteil dazu. Zwar bevorzugen viele Menschen Empfehlungsschreiben, jedoch gibt ein Arbeitszeugnis weit mehr Auskunft über das Arbeitsverhältnis und die Beschäftigten, erläutert VAA-Juristin Ilga Möllenbrink im Interview.