Haben sich Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit Beschäftigten für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, müssen sie Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.