ELENA "unrettbar verfassungswidrig"
Der Marburger Bund und die Führungskräfte Chemie VAA fordern den Gesetzgeber auf, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zu beenden. Gestützt auf ein heute in Berlin vorgestelltes Gutachten des vor wenigen Tagen verstorbenen Staatsrechtlers Professor Dr. Heinrich Wilms vom Institut für Recht und Politik der Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen an der Zeppelin University Friedrichshafen, halten beide Verbände ELENA für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner gestrigen Eilentscheidung zwar abgelehnt, die Anwendung des ab 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen ELENA-Gesetzes mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die Entscheidung über einen Eilantrag sagt aber nichts darüber aus, ob eine gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. „Maßgeblich ist für das Gericht, dass die Daten erst ab 2012 abgerufen werden könnten. Das Gericht sieht also keine Gefahr im Verzug, deutet aber verfassungsrechtliche Bedenken an“, betonte Professor Dr. Georg Jochum, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Zeppelin University. Die Ablehnung des Eilentscheides könne daher möglicherweise auch bedeuten, dass das Gericht sich grundsätzlich zur Sache äußern und dem Gesetzgeber keinen Vorwand liefern wolle, das Gesetz vor der Entscheidung wieder zu kassieren.
Betrachte man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, so kollidiere ELENA in seiner derzeitigen Form schon aus prinzipiellen Gründen mit der Verfassung. „Die zentrale Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten im ELENA-Verfahren greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Dateninhaber ein. Dieser Eingriff ist nicht gerechtfertigt und kann auch nicht gerechtfertigt werden“, erläuterte Jochum wesentliche Aussagen des Gutachtens seines verstorbenen Kollegen Wilms.
Selbst wenn der Gesetzgeber formale Mängel beseitige, sei das ELENA-Verfahrensgesetz und die dazu erlassene Durchführungsverordnung "unrettbar verfassungswidrig". Jochum begründete dies u.a. mit dem evidenten Verstoß gegen das Verbot der Vorratsdatenspeicherung. „Da der Gesetzgeber die zentrale Datensammlung in ELENA noch um weitere Zwecke erweitern will, ist im derzeitigen Status des Gesetzes bereits davon auszugehen, dass es sich bei der zentralen Datensammlung um eine Vorratsdatenspeicherung handelt, die es ermöglichen soll, eine zentrale Datenbank zu errichten, in der - in der Endausbaustufe - alle personenbezogenen Daten aller Bürger zu jedem denkbaren Zweck gespeichert sind“, sagte Jochum.
Der 1. Vorsitzende der Führungskräfte Chemie VAA, Dr. Thomas Fischer, nannte die zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg die "gesamtdeutsche Superlohnbuchhaltung". Er kritisierte das Vorhaben als "bedenklichen EDV-Feldversuch im Maxi-Maßstab". Er warnte vor allem vor der zentralen Erfassung so sensibler Daten wie dem Vorliegen einer Abmahnung oder den genauen Kündigungstatbeständen. Die zentrale Verwaltung derartiger Daten für rund 40 Millionen Beschäftigte sei offenkundig missbrauchs- und fehleranfällig. Sie könne dem Fortkommen der betroffenen Arbeitnehmer erheblich schaden.
Auch der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, forderte ein „sofortiges Moratorium der gigantischen Datensammlung“: „Niemand, der jetzt in der Politik Verantwortung trägt, kann die in dem Gutachten genannten verfassungsrechtlichen Einwände übergehen. Insbesondere setzen wir auf den in der Sache zuständigen Bundeswirtschaftsminister, seine Sensibilität für Bürgerrechte und Bürokratieabbau und sein Engagement für den Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft“, sagte Henke.
Beide Verbandsvorsitzenden bezweifelten angesichts der vergleichsweise geringen Einsparungen an Bürokratiekosten von per Saldo nur neun Millionen Euro pro Jahr, dass das Gesetz im Sinne des Verfassungsrechts zur Erreichung der angestrebten Verwaltungsvereinfachung geeignet sei. Vielmehr hätten gerade kleine und mittlere Unternehmen durch das elektronische Signaturverfahren erheblichen Mehraufwand zu verzeichnen.
Das Gutachten von Professor Wilms mit dem Titel „ELENA und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ kann auf Nachfrage beim VAA und dem Marburger Bund angefordert werden.