Europäische Aktiengesellschaft (SE): Erfolgreich nur mit den Führungskräften
Die europäischen Chemieführungskräfte fordern, dass Repräsentanten ihrer Gruppe in den Verhand-lungs- und Aufsichtsgremien der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europea, SE) vertreten sein müssen. Der europäische Fachverband FECCIA, der 40.000 Führungskräfte der Chemie vertritt, verfolgt daher die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft in seiner Branche mit kritischer Aufmerksamkeit. Er verlangt, dass Führungskräfte in der SE ebenso repräsentiert sind wie andere Arbeitnehmergruppen.
Die chemische Industrie der EU ist ein enorm wichtiger Wachstumsfaktor. Sie bietet vielen Menschen qualifi-zierte Beschäftigungsmöglichkeiten mit guten Entwicklungsperspektiven. Eine Rolle der Führungskräfte be-steht darin, die Kommunikation im Unternehmen von oben nach unten und von unten nach oben sicherzustellen. Dadurch verbessern die Führungskräfte die Leistungsfähigkeit ihrer Unternehmen und schaffen die wirt-schaftlichen und sozialen Voraussetzungen, die deren Fortbestand gewährleisten. Führungskräfte in Europa sind daher unverzichtbare Garanten des Fortschritts. Dies muss auch in den Verhandlungs- und Aufsichtsgremien der Europäischen Aktiengesellschaft seinen Niederschlag finden.
Die FECCIA hat die Einführung der SE befürwortet
Die FECCIA hat sich bereits 1991 für die Europäische Aktiengesellschaft ausgesprochen und gleichzeitig eine angemessene Beteiligung der Führungskräfte verlangt.
Die Art und Qualität der Vertretung der Führungskräfte ist in der Europäischen Union von Land zu Land unter-schiedlich. Aber nur eine Vertretung, die auf eindeutigen Regeln basiert (Schutz von Minderheiten und Wahrung der Pluralität), ermöglicht es ihnen, in den Arbeitnehmervertretungen Sitz und Stimme zu haben.
Die Resolution Gil-Roblès des Europäischen Parlaments
Die Resolution Gil-Roblès des Europäischen Parlaments vom 25. Juni 1993 hat sich für ein „Recht der Führungskräfte auf Information, Konsultation und eine unabhängige Vertretung in den bestehenden oder zukünftigen Vertretungsorganen“ ausgesprochen.
In der Resolution wird die Europäische Kommission außerdem aufgefordert, gegebenenfalls auf europäischer Ebene Initiativen zu ergreifen, um das Recht der Führungskräfte auf Information und auf Konsultation zu sichern. Die Führungskräfte müssen in den bestehenden oder zu gründenden allgemeinen Arbeitnehmerorganen repräsentiert sein. Dies gilt auch und besonders für die Europäische Aktiengesellschaft.
Die FECCIA fordert eine Vertretung der Führungskräfte in der SE
Die Gil-Roblès-Resolution muss jetzt mit Leben erfüllt werden, denn die 2001 verabschiedete Richtlinie zur Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE garantiert den Führungskräften keine Vertretung in den Verhandlungs- oder den Aufsichtsgremien.
Die bislang abgeschlossenen SE-Vereinbarungen stellen keine angemessene Vertretung der Führungskräfte in den Verhandlungs- oder Aufsichtsgremien sicher. Die FECCIA vertritt in Anbetracht der derzeit laufenden Verhandlungen bei der BASF die Ansicht, dass keine angemessene Vertretung der Führungskräfte gegeben ist. Diese muss jedoch sichergestellt werden.