Neue EU-Richtlinie bringt betriebliche Altersvorsorge in Gefahr
In einer gemeinsamen Erklärung haben die deutschen Chemie-Arbeitgeber und die Führungskräfte der deutschen Chemie den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur „Verbesserung der Portabilität von Zusatzrenten“ kritisiert. Sollte die Richtlinie in dieser Form umgesetzt werden, könnte dies das freiwillige deutsche Betriebsrentensystem vor das Aus stellen, so die Einschätzung in dem Papier des Bundesarbeitgeberverbands Chemie (BAVC) und des Führungskräfteverbands Chemie (VAA). Der Richtlinien-Entwurf verursache mehr Bürokratie, indem er neue Mindeststandards in Bereiche einführe, die mit dem eigentlichen Anliegen - der angestrebten Erleichterung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen - nicht in Verbindung stehen.
Umstrittene EU-Regelung mit Kostenwirkung
Mit dem Richtlinien-Entwurf will die EU-Kommission Arbeitnehmern ermöglichen, Betriebsrentenansprüche grundsätzlich bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitzunehmen und damit die Mobilität im europäischen Kontext erleichtern. Ein Anspruch auf Übertragbarkeit wurde in das deutsche Recht bereits 2005 eingeführt. Die neue EU-Regelung ist umstritten, weil sie die nationalen Besonderheiten der Altersvorsorge in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht ausreichend berücksichtigt und Regelungen in Bereichen trifft, die mit der eigentlichen Portabilität nichts zu tun haben. Diese Regelungen zu Mindestalter, Unverfallbarkeitsfristen oder der Dynamisierung von Ansprüchen würde die betriebliche Altersversorgung aber erheblich verteuern. Es steht zu befürchten, dass viele Arbeitgeber sich aus diesem Grund aus diesem System der zusätzlichen Altersversorgung zurückziehen müssten. BAVC und VAA begrüßen daher, dass sich bereits Bewegung in den Beratungen zeigt. Sowohl die Initiative des deutschen MEP Thomas Mann wie auch der finnischen EU-Ratspräsidentschaft im Rahmen des EU-Beschäftigungsministerrats im Dezember 2006 waren erste Schritte in die richtige Richtung. Die Portabilitäts-Richtlinie wird derzeit im Europäischen Parlament in Erster Lesung beraten.