Wirtschaftsweise gegen Gesetz zur Tarifeinheit
In seinem Herbstgutachten fordert der Sachverständigenrat für Wirtschaft, die im Grundgesetz verankerte Tarifpluralität vorbehaltlos zu akzeptieren. Dies begrüßt auch der Hauptgeschäftsführer der Führungskräfte Chemie VAA Gerhard Kronisch.
„Zu unterstreichen sind dabei insbesondere die gewichtigen verfassungsrechtlichen Bedenken wegen eines Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 GG“, so Kronisch. Die fünf Wirtschaftsweisen haben sich eindeutig dagegen ausgesprochen, den Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit aufzugreifen. Der VAA-Hauptgeschäftsführer kritisiert: „Der immer wieder bemühte Verweis auf sogenannte ‚englische Verhältnisse‘ hat mit der Realität der industriellen Beziehungen wenig zu tun.“ Das Gegenteil ist der Fall: Im öffentlichen Dienst und in der Chemie ist Tarifpluralität eine seit langem geübte Praxis. Durch den verantwortungsbewussten Umgang der Tarifvertragspartner mit der Tarifautonomie seien die von den Arbeitgebern befürchteten Verwerfungen und Lohnspiralen nach oben ausgeblieben, betont Gerhard Kronisch. „Im Übrigen drängen sich Regelungsnotwendigkeiten in Bezug auf das Arbeitskampfrecht nicht auf, auch wenn der Sachverständigenrat diese Frage etwas anders sieht“, so Kronisch weiter. Denn nur in Österreich und in der Schweiz werde noch seltener als in Deutschland gestreikt.
Wie verantwortungsbewusst die Tarifpartner im Allgemeinen handeln, beweist die moderate Lohnpolitik der vergangenen Jahre, die einen großen Anteil am Wiedererstarken der deutschen Wirtschaft hat. „Arbeitnehmer und Führungskräfte haben sehr besonnen agiert und die deutsche Industrie wieder konkurrenzfähig gemacht“, unterstreicht Kronisch. Das sei ja zuletzt auch ausdrücklich von der Bundesregierung durch Wirtschaftsminister Rainer Brüderles Appell anerkannt worden, im Aufschwung nunmehr für angemessene Lohnsteigerungen zu sorgen.