Wegen Krieg in der Ukraine: BAVC und VAA verlängern Öffnungsklausel
Noch zu Beginn der Coronapandemie im März 2020 hatten sich BAVC und VAA auf eine Öffnungsklausel zu § 5 des Manteltarifvertrags für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie über einheitliche betriebliche Regelungen der Kurzarbeit verständigt. Nun ist diese Klausel erneut verlängert worden. Grund dafür ist allerdings nicht mehr Corona, sondern der von Russland geführte Angriffskrieg in der Ukraine.
„Durch den Krieg bestehen erhebliche wirtschaftliche Risiken für viele Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie in Deutschland“, erklärt VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow. Die wachsende Unsicherheit bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie und Gas sorge in der Branche für eine zusätzliche Verschärfung der Erwartungshaltung beim Geschäfts- und Beschäftigungsklima. „Hier stellen wir uns auf härtere Zeiten ein und versuchen gemeinsam mit den Sozialpartnern, die Folgen der Krise abzufedern.“
In der seit dem 1. Juli 2022 geltenden Öffnungsklausel für das zweite Halbjahr 2022 heißt es: „Macht die konjunkturelle Entwicklung infolge von Auftragsrückgängen und Ertragseinbrüchen größere Produktionseinschränkungen erforderlich, kann zur Erreichung einer unternehmens- oder betriebseinheitlichen Regelung der Kurzarbeit von den Vorschriften des § 5 abgewichen werden.“ Die kollektive Regelung ist mit Hinterlegung bei den Tarifvertragsparteien wirksam geworden und bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
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Öffnungsklausel § 5 Akademiker-Manteltarifvertrag 2022 – Verlängerung vom 28. Juni 2022105 KB Download PDF