Tarifeinheit: VAA kritisiert Gesetzentwurf

30.10.2014 Kategorie:  Interessenvertretung Pressemitteilungen

Mit dem geplanten Gesetz zur Tarifeinheit sorgt die Bundesregierung für mehr Rechtsunsicherheit. Dies kritisiert der Führungskräfteverband Chemie VAA, der sich für Beibehaltung der grundgesetzlich garantierten Tarifpluralität einsetzt.

„Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Entwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch in einer ersten Stellungnahme. Schon nach einer ersten Kurzanalyse des Gesetzestextes sei klar, dass die Bundesregierung ihre gesetzgeberische Verantwortung auf den Interpretationsspielraum der Gerichtsbarkeit abwälze. Kronisch weiter: „Sollte das Gesetz so beschlossen werden, wird die Rechtsunsicherheit wieder steigen.“ Für die Arbeitsgerichte falle dann ebenfalls viel mehr Arbeit an, was schlecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen sei.

Nach Ansicht des VAA bleibt der tarifpolitische Handlungsspielraum für Berufsgewerkschaften durch das geplante Gesetz im Unklaren. „Das Ganze ist weder Fisch noch Fleisch“, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Kronisch. „Beim Versuch, es jedem recht zu machen, hat die Große Koalition einen faulen Kompromiss abgeliefert, der jeglicher Praktikabilität entbehrt.“ Eine echte Tarifeinheit werde damit zwar nicht wiederhergestellt, aber die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit wäre trotzdem bedroht. „Wir haben de facto eine Rückkehr zum Zustand von vor 2010, der vom Bundesarbeitsgericht ja nicht umsonst höchstrichterlich verworfen wurde.“

Als Führungskräfteverband und Berufsgewerkschaft setzt sich der VAA seit jeher für eine verantwortungsvolle Tarifpolitik mit einer ebenso starken wie konstruktiven Sozialpartnerschaft ein. „An den Grundfesten dieses Systems wird dieses missglückte Gesetz sicherlich nicht rütteln“, hebt Gerhard Kronisch hervor. Aber mehr Unsicherheit und wachsendes Misstrauen zwischen den Tarifpartnern könnten die Atmosphäre weit mehr eintrüben, als es im Rahmen einer maßvoll gelebten Tarifpluralität möglich sei.

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