Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht: VAA nimmt Stellung zur Tarifeinheit
Am 24. und 25. Januar 2017 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Tarifeinheit verhandelt. An der mündlichen Anhörung nahmen auf Einladung der obersten deutschen Gerichtsinstanz auch VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch und VAA-Geschäftsführer Stefan Ladeburg als Sachverständige teil. „Als Berufsgewerkschaft tritt der VAA für die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit ein“, betont Gerhard Kronisch. Das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit vergrößere jedoch die Rechtsunsicherheit in Deutschland. „Der tarifpolitische Handlungsspielraum für Berufsgewerkschaften befindet sich durch dieses Gesetz in einer Grauzone.“ Damit werde weder eine echte Tarifeinheit wiederhergestellt noch die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit geschützt.
Bereits Anfang 2015 hat der VAA ein Gutachten zum Tarifeinheitsgesetz bei der Direktorin am Trierer Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EU (IAAEU) Prof. Monika Schlachter in Auftrag gegebenen. „Dieses Gutachten zeigt deutlich: Das Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen das Arbeitsvölkerrecht“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Kronisch. „Das Gesetz setzt sich sowohl über die Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO hinweg.“
Für den VAA steht fest, dass der tarifpolitische Handlungsspielraum für Berufsgewerkschaften und die Freiheit für Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zu organisieren oder ihnen beizutreten, weiterhin gewährleistet sein muss. Kronisch erläutert: „Der Schutz der Vereinigungsfreiheit schließt deshalb auch das Recht von Verbänden ein, sich zum Schutz der Interessen ihrer Mitglieder zu betätigen und Tarifverträge abzuschließen.“
Als Führungskräfteverband und Berufsgewerkschaft hat sich der VAA stets für eine verantwortungsvolle Tarifpolitik mit einer starken und konstruktiven Sozialpartnerschaft eingesetzt. „Dies wird auch in Zukunft so bleiben“, hebt Gerhard Kronisch hervor. Deswegen sei eine maßvoll gestaltete Tarifpluralität, wie sie sich in der chemisch-pharmazeutischen Industrie seit Jahrzehnten bewährt habe, ein echtes sozialpartnerschaftliches Erfolgsmodell.
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